Die alpine Bergtour.
Kesch-Trek
Der Kesch-Trek ist von Anfang Juli bis Ende September begehbar, mit Schnee muss dennoch gerechnet werden.
Leistungen
- 1 Übernachtung im Mehrbettzimmer mit Halbpension in der Grialetsch-Hütte SAC
- 1 Übernachtung im Mehrbettzimmer mit Halbpension in der Kesch-Hütte SAC
- 1 Übernachtung im Mehrbettzimmer mit Halbpension in der Es-cha-Hütte SAC
- 1 Übernachtung im Doppelzimmer mit Halbpension in einem Partnerhotel Deiner Wahl:
Bergün: Hotel Piz Ela, Hotel Kurhaus Bergün
Preda: Hotel Preda Kulm - Kesch-Trek Lunchsäckli
- Wir empfehlen: vergünstigte Wanderkarte für CHF 18.00
- Wir empfehlen: Lunchpakete für CHF 12.00
- Auf Wunsch kann eine zusätzliche Nacht im Hotel Ochsen in Davos gebucht werden (Kesch-Trek spezial).
Für eine Buchung fülle das untenstehende Formular aus und senden es zurück. Buchungsanfragen müssen spätestens vier Tage vor Wanderbeginn bei uns eingehen. Für kurzfristigere Buchungen wende Dich bitte direkt an die Gastgeber der Unterkünfte.
Kesch-Trek Standard
Erwachsene (ab 16 Jahren) | CHF 410.00 |
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Erwachsene (ab 16 Jahren) SAC/Alpenclub Mitglied | CHF 380.00 |
Jungendliche (ab 12 bis 16 Jahre) | CHF 320.00 |
Kinder (unter 12 Jahren) | CHF 270.00 |
Kesch-Trek spezial (Zusatzübernachtung im Hotel Ochsen, Davos)
Erwachsene (ab 16 Jahren) | CHF 525.00 |
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Erwachsene (ab 16 Jahren) SAC/Alpenclub Mitglied | CHF 495.00 |
Jugendliche (ab 12 bis 16 Jahre) | CHF 400.00 |
Kinder (unter 12 Jahren) | CHF 350.00 |
Zusatzleistungen
Wanderkarte 258 T Bergün/Bravuogn 1:50'000 | CHF 18.00 |
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Lunchpaket (Sandwich, Frucht, Riegel) | CHF 12.00 |
Ready für den Kesch-Trek?
Dann buch hier:
Wir bitten Dich, die AGBs durchzulesen. Bei Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.
Annullationen / No-Show-Gebühren
1.1. Annullationen, Änderungen und Verschiebungen von Reservationen sind bis spätestens 2 Tage vor der reservierten Übernachtung bis um 16.00 Uhr per Mail an info@berguen-filisur.ch oder telefonisch kostenlos möglich.
1.2 Für nicht oder zu spät gemeldete Annullationen und Verschiebungen von Reservationen oder Änderungen der Personenanzahl ist der Gastgeber (HüttenwartIn/Hotelier) berechtigt, die No-show-Gebühr in Rechnung zu stellen.
1.3 Die No-show-Gebühr gemäss Art. 1.2 entfällt, wenn der Gast schriftlich mittels Belegen nachweist, dass die Beanspruchung der reservierten Dienstleistung wegen Wetterereignissen (bestätigte Unwetterwarnung von MeteoSchweiz für besagte Route und besagten Tag verunmöglicht wurde oder die Reise aufgrund von Krankheit oder Unfall abgebrochen werden musste. Der Gastgeber (HüttenwartIn/Hotelier) ist in diesen Fällen direkt bis um 18.00 Uhr am Vorabend der reservierten Übernachtung darüber zu informieren.
1.4 Die Voucher behalten ihre Gültigkeit uneingeschränkt. Etwaige Preisanpassungen gegenüber des Kaufjahres müssen nachbezahlt werden. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist nicht möglich.