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Schiessanzeige
Gefährdetes Gebiet
Das Betreten des Schiess- und Sicherheitssektors ist während der in der PDF-Datei aufgeführten Schiesszeiten verboten. Für Unglücksfälle, die durch Missachtung dieses Verbotes entstehen, wird jede Verantwortung abgelehnt. Das unmittelbar vor den Schiess-Stellungen befindliche Gelände, welches in der Geländezeichnung als ungefährdetes Gebiet bezeichnet wird, ist – höhere Gewalt vorbehalten – nicht gefährdet.
Weitere Informationen findest Du hier.